Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kisselbach für das Haushaltsjahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kisselbach für das Haushaltsjahr 2023 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz /GemO) zur Einsichtnahme
ab Montag, dem 20.03.2023
während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am Markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 108, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, zum Haushaltsplan oder seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.
Kisselbach, 10.03.2023 Ellen Becker
Beauftragte der OG Kisselbach