Entwurf der Nachtragshaushaltsatzung mit Nachtragshaushaltplan der Ortsgemeinde Kisselbach für das Haushaltsjahr 2023/2024
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kisselbach für das Haushaltsjahr 2023/2024 liegt gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) zur Einsichtnahme ab Montag, den 07.08.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen, 55494 Rheinböllen, Am markt 1, Fachbereich Finanzen, Zimmer 108, öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, zum Nachtragshaushaltsplan oder zu seinen Anlagen können durch die Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen eingereicht werden.
Kisselbach, 31.07.2023
Ellen Becker
Beauftragte der Ortsgemeinde Kisselbach